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1. "Deutsche Thesaurus, Des Hochgelerten weitberumbten und theuren Manns D. Mart. Luthers/ Darinnen alle Heubtartickel/ Christlicher/ Catholischer und Apostolischer Lehre und Glaubens erklert und außgelegt..." Geprägter Pergamentband auf Holzdeckeln, Titelholzschnitt in Rot und Schwarz, Einband mit Defekten, innen stark gebräunt, mit vereinzelten Wurmgängen, Schließen fehlen. Verlag: Feyerabend, Frankfurt dat. 1568. 2. "Der Dritte Teil || aller Bücher vnd Schrifften / Des || thewren seligen Mans Gottes / Doct. Mart. Luth. So er || nach dem Christlichen / selige Abschied / aus diesem Leben... . Gedruckt zu Jhena / Durch Donatum || Richßenhan/ Anno 1560" Blindgeprägter Ledereinband auf Holzdeckeln,Titelholzschnitt in Rot und Schwarz, Einband mit Defekten, innen gebräunt, mit wenigen Wurmgängen, 1 Schließe feht. Verlag: Donatum Richtzenhain, Jena dat. 1560. 3. "Der Fünfte Teil / aller Bücher und Schriften / des thewren seligen Mans Gottes Doct. Martini Lutheri / vom XXX. jahr an / bis auffs XXXIII. zum dritten mal gedruckt / aller ding dem Ersten und Aanderen Druck gleich ..." "gedruckt zu Jena durch Donatum Richtzenhain und Thomas Rebart Anno 1566" Blindgeprägter Ledereinband auf Holzdeckeln, Titelholzschnitt in Rot und Schwarz, Einband mit Defekten, innen gebräunt, mit wenigen Wurmgängen. Verlag: Donatum Richtzenhain und Thomas Rebart, Jena dat. 1566. Die Bände nicht kollationiert, je Folio ca. 34 x 22 cm (2°).
Saalteilnahme nur nach Voranmeldung und mit G3-Regel möglich.
Auktionswährung
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EUR |
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standard | von Websiete
1. Der Versteigerer versteigert im Namen und für Rechnung der Auftraggeber.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, ausserhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel; er erklärt sich bereit, rechtzeitig vorgetragene begründete Mängelrügen des Erwerbes innerhalb der gesetzlichen Gewährungsfrist nach Möglichkeit dem Auftraggeber zu übermitteln. Gegen den Versteigerer gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers vorbehalten oder verweigern.
Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf ein Mehrangebot nicht gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§2 Ziffer 4 VerstV).
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
6. Die Kaufelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 22% Aufgeld sofort nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer in bar zu zahlen; eine spätere oder unbare Zahlung ist nur im Einvernehmen mit dem Versteigerer zulässig.
Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überbelastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten.
7. Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf den Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
8. Die Abholung der ersteigerten Gegenstände muss innerhalb von drei Tagen erfolgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Erwerbers einem Spediteur zur Aufbewahrung übergeben. Eine Haftung für etwaige Beschädigung oder den Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers.
9. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen. Der Sitz des Versteigerers gilt als Gerichtsstand sowie als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer.
10. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Schriftliche Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion bei dem Auktionator eintreffen, da sonst für deren Ausführung nicht garantiert werden kann. Dies gilt auch für Gebote, die per Email abgegeben werden.
Aufgeld 18,49 %, Live 3 %, jeweils plus 19 % USt.