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1
480 EUR
EUR
480 EUR
Live Auction
beendetes Los
Ort des Loses
Frankfurt Am Main
Joost de Damhouder. Praxis RerumCriminalium. Gründlicher Bericht und Anweisung welcher massen in Rechtfärtigung Peinlicher Sachen nach gemeynen Rechten vor und in Gerichten ordentlich zu handeln / erstlich durch Herrn Josten Damhouder von Brüg. Latinisch beschriben. Jetz aber mit desselbigen vorwissen in hoch Teutsche Sprach mit vleiß verwandelt vnd an vilen orten der gelegenheyte nach etwas kürtzer eingezogen durch Michaelem Beuther von Carlstat, der Rechten Doctorn. Enthält außerdem: Des aller durchleuchtigsten großmächtigsten unüberwindlichsten Keyser Carls des Fünfften und des Heyligen Römischen Reichs peinliche Gerichtsordnung. Frankfurt, Joannes Wolff 1565. 8°. Titel, 3 Bl., 268 pag. Bl. (= 536 S.), (16), 65 pag. Bl. (= 130 S.), Bl. mit Druckersignum. Mit 70 Holzschnitten. Perga- mentband der Zeit mit frei eingezogenen Riemchen, handgeschriebenen Rückentitel und Blauschnitt. Einband berieben, angeschmutzt und verzogen, mit einigen Wurmgängen und innen teils angebrochenen Gelenken. Obere Ecke des Frontdeckels stark lädiert. Titelseite mit ergänztem Eckabriss. Ein Blatt mit Quetschfalten und Ergänzungen. Leicht gebräunt. Feste Bindung. Ein bis auf einige Wasserflecken sauberes Exemplar.
Buchauktion
Live
Adresse des Veranstaltungsortes
Braubachstrasse 10 – 12
Frankfurt Am Main
60311
Germany

Multi-Standort - siehe Losdetails

Buchauktion

Auktionsdaten
28 Jan. 2017 10:00 CET
Auktionswährung
EUR

1. Der Versteigerer versteigert im Namen und für Rechnung der Auftraggeber.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, ausserhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel; er erklärt sich bereit, rechtzeitig vorgetragene begründete Mängelrügen des Erwerbes innerhalb der gesetzlichen Gewährungsfrist nach Möglichkeit dem Auftraggeber zu übermitteln. Gegen den Versteigerer gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.

4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers vorbehalten oder verweigern.

Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf ein Mehrangebot nicht gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§2 Ziffer 4 VerstV).

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

6. Die Kaufelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 22% Aufgeld sofort nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer in bar zu zahlen; eine spätere oder unbare Zahlung ist nur im Einvernehmen mit dem Versteigerer zulässig.
Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überbelastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten.

7. Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf den Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

8. Die Abholung der ersteigerten Gegenstände muss innerhalb von drei Tagen erfolgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Erwerbers einem Spediteur zur Aufbewahrung übergeben. Eine Haftung für etwaige Beschädigung oder den Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers.

9. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen. Der Sitz des Versteigerers gilt als Gerichtsstand sowie als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer.

10. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Schriftliche Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion bei dem Auktionator eintreffen, da sonst für deren Ausführung nicht garantiert werden kann. Dies gilt auch für Gebote, die per Email abgegeben werden.

3.00 % additional premium on the net hammer price.

22.00 % buyer's premium on the hammer price, VAT included